Individualschulung für Schweißerschein

Erfolgreich zur Abschlussprüfung – mit den überbetrieblichen Lehrgängen im UFZ Niederstetten e.V.

Dauer

Je nach Bedarf

Beginn

förderfähig mit

Ziel der Weiterbildung

Maßnahmeninhalte & Voraussetzungen

Maßnahmeninhalte

Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 3 Jahren, wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfbescheinigung bestätigt, dass:

  • Der Schweißer regelmäßig schweißt (max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monaten zulässig)
  • Der Schweißer im Geltungsbereich seiner Prüfung schweißt
  • Das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden.

Eine Schweißerprüfung dokumentiert die Handfertigkeit des Schweißers. Diese Dokumentation wird in den einschlägigen Regelwerken des Metall- und Stahl- sowie Behälterbaus gefordert. Hierzu werden Prüfstücke nach den anzuwendenden
Regelwerken geschweißt, durch eine Sichtbewertung geprüft und anschließend mittels Bruch- oder Röntgenprüfung auf innere Fehler und Unregelmäßigkeiten hin ausgewertet.
Im UFZ findet die Schweißerprüfung 3mal jährlich statt. Diese Prüfung kann bei ausreichender Handfertigkeit auch ohne vorangegangene Schulung abgelegt werden.

Voraussetzungen

Wir empfehlen je nach Handfertigkeit vorab eine ein- oder mehrtätige Auffrischung der Kenntnisse in unserer Schweißwerkstatt, da im Rahmen der Prüfung auch die Abnahme eines theoretischen Prüfungsteils vorgesehen ist.

Termine & Dauer

Umfang & Zeitplan

Termine

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