Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 3 Jahren, wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfbescheinigung bestätigt, dass:
- Der Schweißer regelmäßig schweißt (max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monaten zulässig)
- Der Schweißer im Geltungsbereich seiner Prüfung schweißt
- Das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden.
Eine Schweißerprüfung dokumentiert die Handfertigkeit des Schweißers. Diese Dokumentation wird in den einschlägigen Regelwerken des Metall- und Stahl- sowie Behälterbaus gefordert. Hierzu werden Prüfstücke nach den anzuwendenden
Regelwerken geschweißt, durch eine Sichtbewertung geprüft und anschließend mittels Bruch- oder Röntgenprüfung auf innere Fehler und Unregelmäßigkeiten hin ausgewertet.
Im UFZ findet die Schweißerprüfung 3mal jährlich statt. Diese Prüfung kann bei ausreichender Handfertigkeit auch ohne vorangegangene Schulung abgelegt werden.